Kopfzeile

Inhalt

Leinenpflicht im Wald

27. März 2024

Während der Setzzeit und der Aufzucht der Rehkitze gilt gemäss kantonaler Jagdver­ordnung und kommunalem Polizeireglement im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli eine Leinenpflicht für Hunde. In der übrigen Zeit können Hunde auf Wald­strassen unter direkter Aufsicht ihres Füh­rers von der Leine gelassen werden. Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und bei der Ausbildung gelten diese Einschrän­kungen nicht. Zuwiderhandlungen werden mit Busse bestraft. Die Leinenpflicht gilt auch auf verkehrsreichen Strassen, auf Rad- und Gehwegen, öffentlichen Plätzen und auf dem Friedhof.

Icon