Beschlüsse der Gemeindeversammlungen
Gestützt auf § 26, Abs. 2 des Gemeindegesetzes bzw. § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden folgende Beschlüsse der Gemeindeversammlungen vom 13. November 2024 veröffentlicht:
Ortsbürgergemeindeversammlung
- Genehmigung des Protokolls der letzten Versammlung
- Genehmigung des Budgets 2025
Einwohnergemeindeversammlung
- Genehmigung des Protokolls der letzten Versammlung
- Erteilung eines Kredits üer Fr. 200'000.-- für eine Neugestaltung des Spielplatzes und der Umgebung zwischen den Schulhäusern
- Genehmigung des Budgets 2025 mit einem Steuerfuss von 118 %
- Genehmigung der Gebührentarife 2025
Die gefassten Beschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum. Gemäss § 31 des Gemeindegesetzes sind positive wie negative Beschlüsse der Gemeindeversammlung der Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn dies von einem Zehntel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen nach Veröffentlichung schriftlich verlangt wird. Zwecks Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann der Wortlaut des Begehrens der Gemeindekanzlei zur Vorprüfung eingereicht werden. Ablauf der Referendumsfrist: 20. Dezember 2024.