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Beschlüsse der Gemeindeversammlungen

14. November 2024

Gestützt auf § 26, Abs. 2 des Gemeindegesetzes bzw. § 15 des Gesetzes über die Ortsbür­ger­ge­meinden werden folgende Beschlüsse der Gemeindever­sammlungen vom 13. November 2024 veröffent­licht:

Ortsbürgergemeindeversammlung

  • Genehmigung des Protokolls der letzten Versammlung
  • Genehmigung des Budgets 2025

Einwohnergemeindeversammlung

  • Genehmigung des Protokolls der letzten Versammlung
  • Erteilung eines Kredits üer Fr. 200'000.-- für eine Neugestaltung des Spielplatzes und der Umgebung zwischen den Schulhäusern
  • Genehmigung des Budgets 2025 mit einem Steuerfuss von 118 %
  • Genehmigung der Gebührentarife 2025

Die gefassten Beschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum. Gemäss § 31 des Gemeindegesetzes sind positive wie negative Beschlüsse der Gemein­deversammlung der Urnenabstimmung zu unterstel­len, wenn dies von einem Zehntel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen nach Veröf­fentlichung schrift­lich verlangt wird. Zwecks Einrei­chung eines Refe­rendumsbegeh­rens kann bei der Ge­meindekanzlei eine Un­terschrif­tenliste bezogen werden. Vor Be­ginn der Unterschriften­samm­lung kann der Wortlaut des Begehrens der Ge­meinde­kanzlei zur Vorprüfung einge­reicht werden. Ablauf der Referendumsfrist: 20. Dezember 2024.

 

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