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Friedensrichter

Von einigen wenigen Ausnahmen abgesehen, muss bei zivilrechtlichen Verfahren vorgängig ein Schlichtungsverfahren durchgeführt werden. Wenn gesetzlich keine besonderen Schlichtungsbehörden vorgesehen sind, ist hierfür die Friedensrichterin oder der Friedensrichter zuständig.
Kontakt zum Friedensrichteramt Rheinfelden:
Frau Christine Salkeld
Friedensichteramt Kreis XIV
Im Kunzental 30 / Postfach 55
4310 Rheinfelden
079 388 49 12

Preis

gratis

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