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An- und Abmeldungen

Zu-, Um- und Wegzugsmeldungen können neu online erfolgen

Zu-, Um- und Wegzüge können online über folgenden Link erledigt werden:

https://www.eumzug.swiss/eumzug/#/canton/ag

Schweizer

Anmeldung

Vor der Anmeldung als Neuzuzüger oder Neuzuzügerin auf unserer Einwohnerkontrolle müssen Sie sich auf der vorherigen Wohngemeinde abmelden. Gemäss § 14 des Register- und Meldegesetzes (RMG) hat die Anmeldung innert 14 Tagen zu erfolgen: Folgende Unterlagen müssen Sie mitbringen:

  • Heimatschein (erhalten Sie von der vorherigen Wohngemeinde)
  • Familienbüchlein (wenn nicht ledig)
  • Scheidungsurteil mit Sorgerechtsentscheid Kinder
  • Krankenkassenversicherungskarte oder Krankenkassenpolice

Als Bestätigung, dass Sie den Heimatschein auf der Einwohnerkontrolle hinterlegt haben, erhalten Sie am Anfang des nächsten Monats eine „Meldebestätigung für Hauptwohnsitz“, welche Sie bis zu einem allfälligen Wegzug oder Änderungen der Personalien gut aufbewahren müssen.

Abmeldung

Für die Abmeldung in eine andere Gemeinde benötigen wir Ihre neue Adresse, das Wegzugsdatum und den Schriftenempfangsschein / Niederlassungsausweis oder die Meldebestätigung. Im Gegenzug erhalten Sie von der Einwohnerkontrolle den Heimatschein, welchen Sie am neuen Wohnort für die Anmeldung benötigen. Gemäss § 14 RMG hat die Abmeldung innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen. Bei einem Wegzug ins Ausland sind vor der Ausreise die Einwohnerkontrolle und das Steueramt aufzusuchen.

Ausländische Staatsangehörige

Anmeldung

Vor der Anmeldung auf unserer Einwohnerkontrolle müssen Sie sich auf der vorherigen Wohngemeinde mit Ihrem Ausländerausweis abmelden. Gemäss Art. 15 Abs. 1 der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) hat die Anmeldung innert 14 Tagen zu erfolgen. Folgende Unterlagen werden dafür benötigt:

  • Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung bzw. Ermächtigung zur Visumserteilung (bei Zuzug von Drittstaatsangehörigen aus dem Ausland)
  • Arbeitsvertrag (bei Zuzug von EG/EFTA-Staatsangehörigen aus dem Ausland)
  • Ausländerausweis (sofern vorhanden)
  • 2 aktuelle Passfotos (bei Zuzug aus dem Ausland und aus einem anderen Kanton)
  • Heimatlicher gültiger Reisepass
  • Eheschein oder Geburtsschein
  • Familienbüchlein (sofern vorhanden)
  • Krankenkassenversicherungskarte oder Krankenkassenpolice

Abmeldung

Für die Abmeldung werden der Ausländerausweis, die neue Adresse und das Wegzugsdatum benötigt. Gemäss Art. 15 Abs. 1 VZAE hat die Abmeldung innert 14 Tagen zu erfolgen. Bei einem Wegzug ins Ausland sind vor der Ausreise die Einwohnerkontrolle und das Steueramt aufzusuchen.

Wochenaufenthalt / Nebenwohnsitz

Nebenwohnsitz hat eine Person in der Gemeinde, in der sie zu einem bestimmten Zweck während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder während drei Monaten eines Jahres anwesend ist. Eine Person kann mehrere Nebenwohnsitze haben (§ 3 RMG).

Wer sich vorübergehend in einer Gemeinde aufhält oder regelmässig zu seinen Angehörigen in einer Gemeinde zurückkehrt, hat in der Aufenthaltsgemeinde (Nebenwohnsitz) den Heimatausweis zu hinterlegen (§ 9 Abs. 3 RMG). Diese Fälle betreffen u.a. Aufenthalte in Heimen oder zu Studienzwecken.

Anmeldung

Vor der Anmeldung auf unserer Einwohnerkontrolle müssen Sie auf der Einwohnerkontrolle Ihres Wohnortes einen Heimatausweis beziehen (Aufenthaltsadresse angeben), welchen Sie persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle des Nebenwohnsitzes abgeben. Gemäss § 14 RMG hat die Anmeldung innert 14 Tagen zu erfolgen.

Als Bestätigung, dass Sie den Heimatausweis auf der Einwohnerkontrolle hinterlegt haben, erhalten Sie am Anfang des nächsten Monats eine „Meldebestätigung für Nebenwohnsitz“. Diese ist befristet und bei Ablauf oder Wegzug der Einwohnerkontrolle wieder abzugeben.

Abmeldung

Für die Abmeldung wird die „Meldebestätigung für Nebenwohnsitz“ benötigt. Im Gegenzugwird der Heimatausweis ausgehändigt. Dieser ist dem Hauptwohnort wiederabzugeben.

 

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