Abstimmungen, Wahlen
Nur wer seine politischen Rechte ausübt und wahrnimmt, kann in Sachvorlagen und Wahlen mitbestimmen und mitgestalten. Die eigene Meinungsbildung und das Interesse über das politische, wirtschaftliche und soziale Geschehen in Bund, Kantonen und Gemeinden sind wichtig und zentral. Informieren Sie sich.
Abstimmen an der Urne
Die Urne steht im Eingang des Gemeindehauses Wegenstetten und ist jeweils am Sonntag von 9.00 bis 9.45 Uhr geöffnet. Die Stimmabgabe an der Urne ist persönlich (oder in Stellvertretung) auszuüben. Ehegatten und eingetragene Partner dürfen einander an der Urne bei gleichzeitiger Abgabe der beiden Stimmrechtsausweise vertreten. Die vertretende Person hat ihren Stimmrechtsausweis zu unterzeichnen.
Möchten Sie brieflich abstimmen?
Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis; ohne Unterschrift ist Ihre Stimmabgabe ungültig
Legen Sie die handschriftlich ausgefüllten Stimm- bzw. Wahlzettel in das Stimmzettelcouvert und kleben Sie dieses zu
Legen Sie den unterschriebenen Stimmrechtsausweis und das Stimmzettelcouvert ins Antwortcouvert. Achten Sie darauf, dass die Rücksendeadresse im Couvertfenster sichtbar ist
Senden Sie das Antwortcouvert rechtzeitig ab (spätestens vier Tage vor dem Abstimmungstag). Stimmzettel, die das Wahlbüro bis am Sonntag, 09.30 Uhr (Ende Urnenöffnungszeit), nicht erreichen, können nicht berücksichtigt werden. Das Antwortcouvert kann auch bis am Sonntag, 09.00 Uhr, in den dafür bezeichneten Briefkasten beim Gemeindehaus eingeworfen werden.
Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich
Preis
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 061 875 92 92 | gemeindekanzlei@wegenstetten.ch |