Todesfälle und Bestattungen
Todesfall
Der Eintritt des Todesfalles ist dem behandelnden Arzt oder dem Notfallarzt umgehend mitzuteilen. Dieser stellt eine ärztliche Todesbescheinigung aus.
Meldung eines Todesfalls
Der Todesfall, welcher innerhalb des Gemeindegebiets eintritt, ist möglichst innert Tagesfrist, spätestens aber innert zwei Tagen, bei der Gemeindekanzlei anzumelden. Verpflichtet zu dieser Meldung sind die Angehörigen der verstorbenen Person; sie können dazu auch eine Drittperson ermächtigen bzw. beauftragen. Die ärztliche Todesbescheinigung und das Familienbüchlein (falls vorhanden)sind mitzubringen.
Anordnungen für die Bestattung
Finden die Abdankungsfeier und / oder Bestattung in der Gemeinde Wegenstetten statt, werden in Absprache mit den Angehörigen, dem Pfarramt und der Gemeindekanzlei die Bestattungsart bestimmt (Kremation oder Erdbestattung) sowie die Termine für die Beisetzung und Abdankung festgelegt.
Eine Bestattung oder Kremation kann frühestens 48 Stunden nach eingetretenem Todesfall erfolgen.
Überführung des Verstorbenen
Die Überführung der verstorbenen Person wird durch die Gemeindekanzlei organisiert.
Pikett-Dienst
An verlängerten Wochenenden oder über die Festtage besteht ein Pikettdienst für Todesfälle. Die Einzelheiten erfahren Sie auf dem Telefonbeantworter der Gemeindeverwaltung unter Telefon: 061 875 92 92.
Preis
Zugehörige Objekte
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Todesfall_-_Merkblatt.pdf (PDF, 35.96 kB) | Download | 0 | Todesfall_-_Merkblatt.pdf |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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