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Adressauskünfte

Adressauskünfte dürfen nur im Rahmen von § 16 Abs. 1 des kantonalen Gesetzes über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) erteilt werden. Für eine Adressauskunft benötigen wir:

  • Schriftliche Anfrage
  • Interessennachweis
  • Adressiertes und frankiertes Antwortcouvert

Pro Adressanfrage wird eine Gebühr von CHF 20.00 erhoben. Telefonische Auskünfte und Auskünfte für kommerzielle Zwecke können nicht erteilt werden.

Preis

20.00

Zugehörige Objekte

Name VornameFunktionAmtsantrittKontakt
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