Adressauskünfte
Adressauskünfte dürfen nur im Rahmen von § 16 Abs. 1 des kantonalen Gesetzes über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) erteilt werden. Für eine Adressauskunft benötigen wir:
- Schriftliche Anfrage
- Interessennachweis
- Adressiertes und frankiertes Antwortcouvert
Pro Adressanfrage wird eine Gebühr von CHF 20.00 erhoben. Telefonische Auskünfte und Auskünfte für kommerzielle Zwecke können nicht erteilt werden.
Preis
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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