Alters- und Hinterlassenenversicherung
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV ist der bedeutendste Pfeiler der sozialen Vorsorge in der Schweiz. Die AHV soll den wegen Alter und Tod zurückgehenden oder wegfallenden Arbeitsverdienst zumindest teilweise ersetzen. Mit den Altersrenten trägt sie dazu bei, den Versicherten im Alter den Rückzug aus dem Berufsleben zu ermöglichen und einen materiell gesicherten Ruhestand zu gewährleisten. Die Hinterlassenenrenten sollen verhindern, dass zum menschlichen Leid, das der Tod eines Elternteils oder des Ehegatten über die Familie bringt, auch noch eine finanzielle Notlage hinzukommt.
Das Anmeldeformular für die AHV-Rente sollte rund vier Monate vor Rentenbeginn bei der SVA Aargau eintreffen. Kümmern Sie sich daher frühzeitig darum.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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