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Beglaubigung Unterschriften und Kopien

Beglaubigungen können durch die Gemeindeschreiberin oder deren Stellvertreterin vorgenommen werden.

Unterschriftsbeglaubigungen

Diejenige Person, die ihre Unterschrift beglaubigen lassen will, hat persönlich vorzusprechen und sich mit einem Ausweispapier (Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis) zu identifizieren.

Das Dokument, auf welchem die Beglaubigung angebracht werden soll, ist mitzunehmen und erst im Beisein der Urkundsperson zu unterzeichnen.

Pro beglaubigte Unterschrift wird eine Gebühr von CHF 20.00 erhoben.

Beglaubigung von Kopien

Bei der Beglaubigung von Fotokopien wird die Übereinstimmung der Fotokopie mit dem Original-Dokument bestätigt. Das Original-Dokument muss vorgelegt werden. Kopien eines kopierten Dokuments können nicht beglaubigt werden. Pro Seite wird eine Gebühr von CHF 5.00 erhoben.

Preis

20.00

Zugehörige Objekte

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