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Mieterwechsel (Ein- / Auszug) - Meldung Vermieter

Immobilienverwaltungen und Hauseigentümer sind im Kanton Aargau gemäss kantonalem Register- und Meldegesetz RMG verpflichtet, Ein-, Um- und Wegzüge von Mieterinnen und Mietern der Einwohnerkontrolle zu melden. Der Verband Aargauer Einwohnerkontrollen und die Fachstelle E-Government Aargau verfolgen das Ziel, in Zukunft bei allen Gemeinden den Standard der elektronischen Drittmeldung einzuführen.

Durch diesen Standard können Ein- und Auszugsmeldungen direkt von Ihnen online eingegeben werden und müssen nicht mehr über den Postweg erfolgen. Damit soll der Verwaltungsaufwand verringert und zugleich die Datenqualität verbessert werden.

Nähere Informationen dazu finden Sie auf folgender Homepage:
https://www.drittmeldung.ch/ui/#/home

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