Ersatzwahl Gemeinderat für den Rest der Amtsperiode 2022/2025
Ersatzwahl Gemeinderat für den Rest der Amtsperiode 2022/2025
Am 22. September 2024 findet nach dem Rücktritt von Eliane Ryf Schmid per Ende 2024 die Ersatzwahl eines Mitglieds in den Gemeinderat für den Rest der Amtsperiode 2022 bis 2025 statt.
Wahlvorschläge sind gemäss dem Gesetz über die politischen Rechte (GPR) und der Verordnung über die Politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigen des Wahlkreises zu unterzeichnen und der Gemeindekanzlei zuhanden des Wahlbüros bis spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, d.h. bis am Freitag, 9. August 2024, 12.00 Uhr einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder von der Homepage www.wegenstetten.ch heruntergeladen werden. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat/in gültige Stimmen erhalten kann.
Für die Wahl der Gemeinderatsmitglieder ist zwingend ein erster Wahlgang an der Urne durchzuführen, eine stille Wahl ist nicht zulässig. Das WahlbüroZugehörige Objekte
Name | |||
---|---|---|---|
Anmeldeformular erster Wahlgang Gemeinderat (PDF, 100.49 kB) | Download | 0 | Anmeldeformular erster Wahlgang Gemeinderat |